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   LAG Thüringen, 22.02.1995 - 9/2 Sa 109/94   

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LAG Thüringen, 22.02.1995 - 9/2 Sa 109/94 (https://dejure.org/1995,6454)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 22.02.1995 - 9/2 Sa 109/94 (https://dejure.org/1995,6454)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 9/2 Sa 109/94 (https://dejure.org/1995,6454)
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    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.02.1995 - 2 Sa 109/94
    Die Angestellten sollen mit den Beamten vergütungsrechtlich gleichgestellt werden, d.h. nicht schlechter, aber eben auch nicht besser bezahlt werden (BAG, Urteil vom 20.4.1994, - 4 AZR 312/93 -, zu III. 2. b. der Gründe).

    Soweit hier von dem Beklagten unter Berufung auf die TdL-Richtlinien Bedenken hinsichtlich der Anrechnung vorgebracht werden, sind diese aus den vom Arbeitsgericht überzeugend dargelegte Gründen unbeachtlich, da die TdL-Richtlinien zwischen den Parteien weder nach BAT-O noch einzelvertraglich eine bindende Wirkung entfalten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18.5.1988, BAGE 58, 283, 191 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Beschluss vom 12.11.1991, AP Nr. 42 zu § 72 a ArbGG 1979, Grundsatz; BAG, Urteil vom 24.11.1993, - 4 AZR 16/93 - zu II. 3. a der Gründe, zuletzt BAG vom 20.4.1994, aaO., zu III. 3. der Gründe).

    sondern auf die unmittelbare mutmaßliche Einstufung im Beamtenverhältnis (BAG vom 20.4.1994, aaO., zu III. 2. b. der Gründe, vgl. oben).

    Die unmittelbare Anwendung der Tarifautomatik des BAT-O ohne die Beachtung der sonstigen Beförderungsvoraussetzungen für Beamte würde ansonsten zu einer sachlich nicht gerechtfertigten und von den Tarifparteien offenbar auch nicht vorgesehenen Besserstellung der Angestellten gegenüber den Beamten führen, da sie dann einen Besoldungsanspruch gegen den öffentlichen Arbeitgeber hätten, der ihnen nicht zustünde, wenn sie Beamte wären (BAG vom 20.4.1994, aaO., zu III. 2. b der Gründe).

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.02.1995 - 2 Sa 109/94
    Ferner besteht bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kein Anspruch auf Übertragung des Beförderungsamtes, sondern allein auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn, in diesem Sinne gibt es keinen beamtenrechtlichen Beförderungsanspruch (BVerwGE 15, 3 ; Wiese, Beamtenrecht, 3. Aufl., 1988, S. 90).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.02.1995 - 2 Sa 109/94
    Soweit hier von dem Beklagten unter Berufung auf die TdL-Richtlinien Bedenken hinsichtlich der Anrechnung vorgebracht werden, sind diese aus den vom Arbeitsgericht überzeugend dargelegte Gründen unbeachtlich, da die TdL-Richtlinien zwischen den Parteien weder nach BAT-O noch einzelvertraglich eine bindende Wirkung entfalten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18.5.1988, BAGE 58, 283, 191 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Beschluss vom 12.11.1991, AP Nr. 42 zu § 72 a ArbGG 1979, Grundsatz; BAG, Urteil vom 24.11.1993, - 4 AZR 16/93 - zu II. 3. a der Gründe, zuletzt BAG vom 20.4.1994, aaO., zu III. 3. der Gründe).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.02.1995 - 2 Sa 109/94
    Soweit hier von dem Beklagten unter Berufung auf die TdL-Richtlinien Bedenken hinsichtlich der Anrechnung vorgebracht werden, sind diese aus den vom Arbeitsgericht überzeugend dargelegte Gründen unbeachtlich, da die TdL-Richtlinien zwischen den Parteien weder nach BAT-O noch einzelvertraglich eine bindende Wirkung entfalten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18.5.1988, BAGE 58, 283, 191 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Beschluss vom 12.11.1991, AP Nr. 42 zu § 72 a ArbGG 1979, Grundsatz; BAG, Urteil vom 24.11.1993, - 4 AZR 16/93 - zu II. 3. a der Gründe, zuletzt BAG vom 20.4.1994, aaO., zu III. 3. der Gründe).
  • LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93

    Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung;

    Auszug aus LAG Thüringen, 22.02.1995 - 2 Sa 109/94
    Eine Änderungskündigung bedurfte es für den Fall nicht, dass sich die vorläufige Eingruppierung "als unzutreffend" erweisen sollte (vgl. allg. zur Möglichkeit einer "korrigierenden Rückgruppierung" nach BAT und zur Unwirksamkeit einer Änderungskündigung in diesem Fall LAG Köln, Urteil vom 20.04.1994, ZTR 1994, 374).
  • LAG Thüringen, 13.11.1995 - 8 Sa 1504/94

    Eingruppierung: Grundschullehrer in Thüringen

    Die Kammer folgt deshalb der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. neben dem Urteil vom 20.04.1994 noch das Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 - vgl. auch LAG Thüringen Urteil vom 22.02.1995 - 9/2 Sa 109/94 -), wonach es entscheidend darauf ankommt, dass der Angestellte nicht nur die in der Besoldungsgruppe benannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllt, sondern dass für die Einreihung in die begehrte Vergütungsgruppe auch die in den einschlägigen Beamtengesetzen geforderten laufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Wenngleich nicht die gesamte Bewährungszeit unter der neuen Schulstruktur abzuleisten war, sondern lediglich 6 Monate, hätte die Klägerin dennoch erst 6 Monate nach dem 01.08.1991, also am 01.02.1992 zur Beamtin ernannt werden können" (so zu Recht LAG Thüringen, Urteil vom 22.02.1995 - 9/2 Sa 109/94 -).

  • LAG Thüringen, 30.05.1996 - 4 Sa 1210/94

    Eingruppierung einer Lehrerin im Sonderschuldienst nach BAT-O;

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  • LAG Thüringen, 31.01.1996 - 2 Sa 334/95

    Eingruppierung nach BAT-O; Anrechnung eines Ausbildungsgangs im Fernstudium

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  • LAG Thüringen, 06.09.2000 - 6 Sa 394/99

    Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule

    Es kann dahinstehen, ob die sechsmonatige Bewährungszeit nach dem 03.10.1990 bereits ab diesem Zeitraum zu laufen beginnt oder ob diese in der neuen Schulstruktur, die in Thüringen zu Beginn des Schuljahres 1991/1992 am 01.08.1991 geschaffen wurde, zurückgelegt werden mußte (so Thüringer LAG, Urteil vom 22.02.1995 - 9/2 Sa 109/94; vom 13.11.1995 - 8 Sa 1504/94).
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 595/95

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1995 - 9/2 Sa 109/94 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Thüringen, 03.06.1996 - 6 Sa 621/95

    Eingruppierung eines Sonderschullehrers in Vergütungsgruppe; Zulässigkeit einer

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  • LAG Thüringen, 20.12.1995 - 2 Sa 1196/94

    Eingruppierung: Gleichwertigkeit von Fern- und Direktstudium

    Die Revision war wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und auch deswegen zuzulassen, da die Kammer zur Frage der Vergleichbarkeit von Fernstudium und Direktstudium eine andere Auffassung vertritt als die 9. Kammer des Thüringer LAG (vgl. Thüringer LAG vom 22.02.1995, 9/2 Sa 109/94).
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